Auszeit

Auszeit – Sabbatical

Vom Schreibtisch ins Kloster und wieder zurück

Manchmal kann man es nicht mehr sehen: Den Kollegen, der immer die gleiche Krawatte trägt oder den Blick auf die müde Trauerweide vor dem Fenster. Einfach mal eine Auszeit nehmen, neue Perspektiven gewinnen – aber wer kann es sich leisten, dafür einen festen Job zu riskieren?

Ein Arbeitsmodell namens „Sabbatical“ macht es möglich. Abgeleitet wurde der Neologismus vom heiligen Sabbatjahr im Judentum, dem göttlichen Gebot der einjährigen Ruhezeit. Nicht immer müssen Krankheitsgründe hinter einer beruflichen Auszeit stehen. Die Pflege eines Angehörigen, eine berufliche Weiterbildung, ein Hausbau oder sogar eine Pause vom gesellschaftlichen Leben hinter den Mauern eines Klosters lassen Arbeitnehmer eine Auszeit vom Job nehmen.

Beim sogenannten Sabbatical ist aber nicht gleich eine Kündigung nötig. Denn was viele nicht wissen: Wenn schwerwiegende Gründe für eine Auszeit vom Job vorliegen, hat der Arbeitnehmer sogar einen Anspruch darauf. In einigen Berufsgruppen wird die Option „Auszeit nehmen“ sogar per Tarifvertrag festgelegt und Arbeitnehmern muss dafür zumindest ein unbezahlter Urlaub gewährt werden. Für alle anderen bleibt nur die individuelle Verhandlung mit dem Arbeitgeber.

Sabbatical: Arbeitszeitmodell für die berufliche Auszeit

Unter Sabbatical versteht man eine 3 – 12-monatige Auszeit vom Job. Eine berufliche Auszeit kann grundsätzlich jeder Arbeitnehmer in Absprache mit seinem Arbeitgeber in Anspruch nehmen; ein Recht darauf gibt es jedoch nicht.

Neben der Zustimmung des Arbeitgebers stellt sich die große Frage der Finanzierung. Während der Auszeit vom Job wird in der Regel kein Geld weiter gezahlt. Daher sollte die berufliche Auszeit gut und langfristig geplant werden. Eine Möglichkeit der Finanzierung ist der Einsatz von Urlaubstagen und Überstunden. Besteht die Möglichkeit, langfristig Überstunden aufzubauen, können diese zusammen mit den Urlaubstagen an einem Stück während der Auszeit wieder abgebaut werden. Alternativ sollten Arbeitnehmer nach der Möglichkeit fragen, sich im Vorfeld nur 75% des Gehaltes auszahlen zu lassen und das aufgesparte Gehalt für den Sabbatical nutzen. Beide Finanzierungsmodelle haben den Vorteil, dass der Arbeitgeber weiterhin die Beiträge zur Sozialversicherung zahlt. Alternativ bliebe nur unbezahlter Urlaub.

Auszeit vom Job: Vorteile für Arbeitgeber

Tritt ein Arbeitnehmer mit dem Wunsch nach Sabbatical an sein Unternehmen heran, denkt der Arbeitgeber natürlich zuerst an den leeren Platz im Büro. Aber auf den zweiten Blick ziehen auch Unternehmer Vorteile daraus, ihren Angestellten eine Auszeit vom Job zu gewähren.

Arbeitnehmer, die sich eine Auszeit vom Job genommen haben, kehren in der Regel mit einer ganz neuen Motivation zurück an den Arbeitsplatz. Je nachdem, wie die Auszeit genutzt wurde, haben sie außerdem neue Erfahrungen beispielsweise während eines Auslandsaufenthaltes gewonnen oder sogar neue Fähigkeiten erworben. Häufig kann durch den Sabbatical auch einem Burnout vorgebeugt werden. Arbeitgeber, die auf die Bedürfnisse ihrer Arbeitnehmer eingehen, binden diese außerdem stärker an das Unternehmen.

Rechtliches: Worauf Arbeitnehmer achten sollten

Die Auszeit vom Job sollte detailliert mit dem Arbeitgeber besprochen werden, denn es gibt kein Sonderkündigungsschutz. Je nach Finanzierungsmodell werden unter Umständen in dieser Zeit auch keine Beiträge zur Renten- oder Pflegeversicherung gezahlt. Die Krankenkasse läuft in der Regel noch einen Monat weiter; danach muss sich der Arbeitnehmer selbst versichern. Ohne vertragliche Regelung hat der Arbeitnehmer nach Ende der Auszeit vom Job keinen Anspruch darauf, genau denselben Posten einzunehmen. Er kann nach dem Sabbatical also durchaus einen anderen Aufgabenbereich zugewiesen bekommen, was positiv aber auch negativ sein kann.

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